Was bedeutet die Verordnung?
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Diese stellt sicher, dass alle Produkte, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, einem gewissen Sicherheitsstandard unterliegen. Außerdem sollen alle nötigen Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen klar für Dich ersichtlich sein.
DECALWERK versichert, dass unsere Druckprodukte gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2023/988 als sicher gelten (hier kommst Du zu der benannten EU Verordnung). Sie stellen bei normalem oder vorhersehbarem Gebrauch keine oder nur minimale Risiken dar. Diese Risiken werden als akzeptabel angesehen und entsprechen einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher. Unsere Risikoanalyse steht, wie in der Verordnung vorgesehen, den Behörden auf Anfrage zur Verfügung. DECALWERK übernimmt alle Herstellerpflichten.
Im Folgenden haben wir die Sicherheit unserer einzelnen Produkte mit Blick auf die physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften bewertet.
Im Allgemeinen gilt, dass unsere Produkte in Kartons verpackt werden. Beim Auspacken besteht generell Schneidgefahr an den Kartonkanten. Je nach Produkt kann dies zusätzlich mit einem Zip Beutel aus BIO Composite oder in einem Folienbeutel verpackt sein, der eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder bedeutet.
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